Rechtsstillstand für Betreibungen! Was bedeutet das?

Bis zum heutigen Tag wurden bereits vielfältige Massnahmen beschlossen, um gegen die Ausbreitung und Bekämpfung des Coronavirus vorzugehen. Eine davon ist der «Shutdown» der Wirtschaft, wo Betriebe geschlossen werden, wenn dort Menschen zusammenkommen oder auf Homeoffice ausgewichen wird.

Dies hat direkte Auswirkung auf die Liquidität der Betriebe und kann zu einem sogenannten Liquiditätsengpass und somit Zahlungsschwierigkeiten führen. Um die Betriebe und Wirtschaft soweit als möglich zu schützen, hat der Bundesrat diverse Notmassnahmen beschlossen.

Eine der Notmassnahmen ist der landesweite so genannte Rechtsstillstand für Betreibungsverfahren, den der Bundesrat zum ersten Mal seit 1914 verordnet hat. Zusammen mit den regulären Betreibungsferien sieben Tage vor und nach Ostern bedeutet dies für alle Betreibungsverfahren eine Pause bis zum 19. April. Grundlage hierfür ist ein Artikel im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

Ein Rechtsstillstand bedeutet eine Pause für alle Betreibungsverfahren. Nach Ende des Rechtsstillstandes werden die Verfahren wieder aufgenommen und weitergeführt.

Der Bundesrat begründet seinen Beschluss mit der Notwendigkeit, den Kundenkontaktes in den Betreibungsämtern umstellen zu können. Zusätzlich will man Firmen eine Verschnaufpause in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten geben. Der Bundesrat hat klar eingeräumt, dass dieser Rechtsstillstand keine langfristige Lösung ist.

Bei Cashare müssen wir somit alle laufenden Betreibungsverfahren pausieren lassen. Neue Betreibungen können wir erst nach Ende des Rechtsstillstands einleiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Inkasso wird keine Betreibung vergessen und wir werden auf jeden Fall eine optimale Lösung für unsere Kunden finden.

Für Fragen stehen Ihnen natürlich immer unser Supportteam unter support@34838.hostserv.eu zur Verfügung.

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