Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Cashare AG, Hünenberg

Version: 1.6 / 1. August 2018

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Einleitung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cashare AG, Bösch 73, 6331 Hünenberg (nachfolgend Cashare) regeln die Bedingungen der Teilnahme an, sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder (Darlehensnehmer, Anleger) in Zusammenhang mit, den von Cashare angebotenen Dienstleistungen.
  2. Die Dienstleistungen von Cashare beinhalten insbesondere die Gewährung und Vermittlung von Darlehen und Hypotheken. Weitere sind die Erbringung von verschiedenen Hilfestellungen und Dienstleistungen im Rahmen der Abwicklung von auf der Website www.cashare.ch (inkl. aller Subdomains) abgeschlossenen Darlehensverträgen und Abtretungsverträgen.

    A. Nutzung und Mitgliedschaft

  1. Die Nutzung der Dienstleistungen von Cashare setzt die Registrierung als Mitglied voraus. Die Registrierung erfolgt kostenlos durch Eröffnung eines Nutzerkontos, unter Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  2. Die Aufschaltung eines Darlehensgesuchs setzt die vorgängige Einreichung und Überprüfung verschiedener Unterlagen voraus (vgl. Ziffern I.B.5 und II.E.2).
  3. Ein Anspruch auf Registrierung oder Nutzung der Dienstleistungen von Cashare besteht nicht; Cashare behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Grundangabe abzulehnen, Mitglieder auszuschliessen oder eine Dienstleistung nicht mehr anzubieten. Ausgeschlossenen Mitgliedern ist es untersagt, sich ohne vorgängiges schriftliches Einverständnis von Cashare nochmals zu registrieren. Missachtung dieser Vorschriften kann (straf-) rechtliche Schritte nach sich ziehen.
  4. Die Registrierung als Mitglied steht nur Unternehmen mit Handelsregistereintrag und Geschäftssitz in der Schweiz oder Lichtenstein sowie unbeschränkt handlungsfähigen natürlichen Personen offen, welche volljährig sind und ihren Wohnsitz sowie Bankverbindung in der Schweiz oder Lichtenstein haben. Minderjährige Personen (d.h. Personen, welche das 18 Altersjahr noch nicht vollendet haben) sowie Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz und Lichtenstein sind von der Benutzung der Website ausgeschlossen. Pro Mitglied kann nur ein Nutzerkonto geführt werden; das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar.
  5. Bei der Registrierung sind die nachstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben:
    1. Firma, Name, Vorname
    2. Adresse (kein Postfach), Wohnort
    3. Telefonnummer (keine Mehrwertdienstnummer) und
    4. gültige E-Mail Adresse

    Bei der Registration dürfen nur einzelne Personen oder Unternehmen als Inhaber des entsprechenden Nutzerkontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare, Familien oder Gruppen jeglicher Art).

  6. Änderungen der vorstehenden Angaben sind umgehend nachzuführen, so dass die Angaben jederzeit vollständig und richtig sind.
  7. Nicht vollständig durchgeführte Registrationen werden von Cashare nach einer angemessenen Zeitdauer gelöscht. Die Nutzung der Plattform www.cashare.ch sowie der entsprechenden Dienstleistungen ist erst nach der vollständig durchgeführten Registration möglich.
  8. Die vorstehenden und weiteren Angaben werden anderen Mitgliedern nur und insoweit zugänglich gemacht, als sie Partei eines erfolgreich zustande gekommenen Darlehensvertrags mit dem entsprechenden Mitglied sind oder dem Käufer (Anleger) einer (Teil-)Darlehensforderung. Hinsichtlich der Bearbeitung und Verwendung der Daten wird auf die Datenschutzerklärung hingewiesen, die Bestandteil dieser AGB bildet.
  9. Erfasste Texte und hochgeladene Videos sowie Bilder dürfen keine Rechte von Dritten – insbesondere Film- oder Markenrechte – verletzen, obszön oder anstössig sein oder sonst gegen die guten Sitten verstossen. Cashare lehnt in diesem Zusammenhang jede Haftung ab.
  10. Absichtliche oder in betrügerischer Absicht gemachte Angaben im Profil oder den Beschreibungen kündigt Cashare das bestehende Vertragsverhältnis fristlos und behält sich zivilrechtliche Schritte vor.
  11. Die vorstehenden und weiteren Angaben dürfen von Cashare zu gruppeninternen Marketingzwecken und -auswertungen im In- und Ausland verwertet werden. Mitglieder können diese Ermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen.
  12. Bei der Registrierung sind ein Mitgliedsname sowie ein Passwort zu wählen. Der Mitgliedsname darf keine Hinweise auf E-Mail oder Internet Adressen enthalten und keine Rechte Dritter – insbesondere Firmen- oder Markenrechte – verletzen, obszön oder anstössig sein oder sonst gegen die guten Sitten verstossen. Cashare lehnt in diesem Zusammenhang jede Haftung ab. Das Passwort ist geheim zu halten und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Missbrauch behält sich Cashare die Ergreifung rechtlicher Schritte vor.
  13. Cashare gibt das Passwort nicht an Dritte weiter und wird nie per E-Mail oder telefonisch nach dem Passwort oder Mitgliedsnamen fragen. Jegliche dahingehenden Anfragen sind zu ignorieren und Cashare zu melden.
  14. Cashare empfiehlt den Mitgliedern als zusätzlichen Schutz ihres Nutzerkontos die angebotene Zwei-Faktoren-Identifikation im persönlichen Konto zu aktivieren.
  15. Mitglieder dürfen ihr Nutzerkonto Dritten nicht zur Verfügung stellen und haften uneingeschränkt für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Nutzerkontos vorgenommen werden.
  16. Der Massenversand von E-Mails oder anderen Nachrichten über die Website von Cashare, die Infizierung der Website mit Trojanern, Würmern oder anderen Viren, die Ausschaltung bzw. Umgehung von Sicherheitsvorkehren (Hacking), der Einsatz von automatischer Aktualisierungssoftware oder von Programmen, welche den Gesamt-Download von Informationen erlauben, ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann Cashare das Nutzerkonto des entsprechenden Mitglieds sperren und behält sich die Ergreifung weiterer rechtlicher Schritte vor. Die Adressen und übrigen Kontaktdaten anderer Personen, welche durch die Nutzung der Dienstleistungen von Cashare erhältlich gemacht werden, dürfen für keine ausserhalb des konkreten Darlehensvertrags liegenden Zwecke benutzt werden.
  17. Cashare kann den Zugang zu oder die Dienstleistung auf der Plattform www.cashare.ch jederzeit vorübergehend einschränken, wenn dies vor dem Hintergrund der Sicherheit oder Integrität der Server, der Kapazitätsgrenzen oder für die Durchführung von technischen Massnahmen erforderlich ist. Die Mitglieder können aus diesen Einschränkungen keine Ansprüche geltend machen.
  18. Mitglieder können ihr Nutzerkonto jederzeit mittels E-Mail an Cashare info@34838.hostserv.eu künden, sofern
    1. das Nutzerkonto ausgeglichen ist, d.h. kein Saldo zugunsten von Cashare besteht
    2. sämtliche Darlehen vollumfänglich zurückbezahlt sind
    3. kein neues Darlehensgesuch aufgeschaltet ist
  19. Die Kündigung wird erst mit Bestätigung durch Cashare gültig und wirksam; zugleich wird das Nutzerkonto gesperrt und sämtliche Darlehensgesuche, welche zwar eingereicht, aber noch nicht aufgeschaltet sind, werden gelöscht.
  20. Für den Zahlungsverkehr verwendet Cashare unter anderem auch PayPal. Alle Bezahlungsabläufe über PayPal unterstehen deshalb der PayPal Acceptable User Policy.

B. Gebühren

  1. Die Registrierung und Kontoführung erfolgen kostenlos.
  2. Gebühren von Dritten, namentlich die Gebühr der Post für “die gelbe Identifikation” von CHF 25 (fünfundzwanzig Schweizerfranken), amtliche oder notarielle Gebühren für Beglaubigungen (Ziffer II.B) sowie Gebühren der Finanzinstitute für die Geldüberweisung, sind durch die Mitglieder zu begleichen und werden nicht von Cashare übernommen
  3. Für Handlungen im Rahmen der Abwicklung des erfolgreich zustande gekommenen Darlehensvertrags und/oder Abtretungsvertrag werden die folgenden Gebühren erhoben:

    1. Vom Darlehensnehmer:
      1. Beim erfolgreichen Zustandekommen eines Darlehensvertrags wird vom Darlehensnehmer eine Plattformgebühr von 0.75% (1.50% bei endfälligen Krediten) p.a. aufgrund des erhaltenen Darlehensbetrags und Laufzeit erhoben (für Privatpersonen mindestens CHF 75 (fünfundsiebzig Schweizerfranken; für KMU mindestens CHF 500 (fünfhundert Schweizerfranken));
      2. Für die Ratenausfallversicherung CASHARE PROTECT wird vom Darlehensnehmer eine monatliche Prämie in Prozent der Darlehensrate erhoben. Die Gebühr wird separat im Darlehensantrag, auf der Rechnung sowie in der Beitrittserklärung zur Versicherung ausgewiesen und individuell berechnet. Sie wird zusammen mit der monatlichen Ratenzahlung in Rechnung gestellt;
      3. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens wird eine Administrationsgebühr von CHF 150 (hundertfünfzig Schweizerfranken) in Rechnung gestellt;
      4. Mahngebühren: Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos. Für die 1. Mahnung bei Zahlungsverzug: CHF 30 (dreissig Schweizerfranken), für die zweite Mahnung bei Zahlungsverzug CHF 50 (fünfzig Schweizerfranken), für die 3. Mahnung und Betreibungsandrohung CHF 75 (fünfundsiebzig Schweizerfranken);
      5. Beim Eintreten eines Inkassofalls werden Verzugszinsen gemäss separaten Kreditvertrag belastet, sowie eine Bearbeitungsgebühr für vorrechtliche und rechtliche Inkassomassnahmen von CHF 100 (einhundert Schweizerfranken) pro Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Externe Inkassokosten von Inkassounternehmen inkl. Betreibungsgebühren und weiteren amtlichen Kosten werden als Aufwandsentschädigung dem Schuldner in Rechnung gestellt;
      6. Für Schatzungen und Bewertungen von Sicherheiten werden die individuellen Aufwendungen von Cashare oder Dritten nach vorgängiger Rücksprache gesondert in Rechnung gestellt;
      7. Für die regelmässige Prüfung von Sicherheiten, namentlich der Globalzession, werden monatlich während der gesamten Laufzeit CHF 50 (fünfzig Schweizerfranken) zusätzlich zur Ratenzahlung in Rechnung gestellt.

    2. Vom Anleger:
      1. Beim erfolgreichen Zustandekommen eines Darlehensvertrags wird vom Darlehensgeber eine Plattformgebühr in der Höhe von 0.75% auf dem ausstehenden Darlehensbetrag über die gesamte Laufzeit erhoben (nach der Annuitätsmethode);
      2. Für die Verwahrung von Grundpfandsicherheiten, wird den Anlegern eine zusätzliche Gebühr von 0.15% p.a. auf dem ausstehenden Darlehensbetrag (nach Annuitätsmethode) über die gesamte Laufzeit separat in Rechnung gestellt und direkt bei der Weiterleitung der monatlichen Ratenzahlung in Abzug gebracht.
      3. Für die Erstellung, Bearbeitung oder Weiterleitung des vorrechtlichen Inkassogesuchs: CHF 0 (null Schweizerfranken);
      4. Für die Erstellung und Weiterleitung des rechtlichen Inkassogesuchs: Auf Gesuch des Anlegers bei nicht erfolgreichem vorrechtlichen Inkasso, werden amtlichen Gebühren im Nichterfolgsfall den Anlegern anteilsgemäss berechnet.
  4. Für Bareinzahlungen am Postschalter oder bei Rückweisungen von Debit Direct- oder LSV Belastungen werden die Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt (mindestens CHF 10 (zehn Schweizerfranken)).
  5. Die Gebühren werden sofort fällig und, mittels gesonderter Rechnungen, in Rechnung gestellt (ausser Identifizierungsgebühr). Cashare behält sich das Recht vor, die Gebühren jederzeit zu ändern.

C. Sanktionen

  1. Verletzt ein Mitglied das Gesetz, die Rechte Dritter oder diese AGB bzw. bestehen Anhaltspunkte hierfür oder verfügt Cashare über ein anderweitiges berechtigtes Interesse, so kann Cashare
    1. Mitglieder verwarnen;
    2. aufgeschaltete Darlehensgesuche löschen;
    3. das Nutzerkonto eines Mitglieds vorübergehend oder endgültig sperren.;
  2. Cashare behält sich in diesen Fällen die Ergreifung weiterer rechtlicher Schritte ausdrücklich vor.

II. KREDITPLATTFORM

Einleitung

  1. Cashare bringt auf ihrer Kreditplattform www.cashare.ch Darlehensnehmer mit Anlegern zusammen und ermöglicht den einfachen und unkomplizierten Abschluss und die rasche Abwicklung von Darlehensverträgen.
  2. Mitglieder können die Kreditplattform www.cashare.ch entweder als Darlehensnehmer oder als Anleger benutzen, indem sie
    1. ein Darlehensantrag einreichen; oder
    2. Gebote auf aufgeschaltete Kreditprojekte abgeben.

A. Wichtiger Hinweis – Risiken

  1. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Darlehen mit Risiken verbunden sein kann, welche den Verlust des gesamten Darlehensbetrags umfassen können. Anleger sollten folglich vor der Abgabe eines Gebots die damit verbundenen Risiken abwägen und sich insbesondere überlegen, ob ein Totalausfall des als Darlehen gewährten Betrags für sie wirtschaftlich verkraftbar ist.

B. Identifikation

  1. Um die Kreditplattform www.cashare.ch als Darlehensnehmer oder Darlehensgeber nutzen zu können, ist aus rechtlichen Gründen sowie zur Sicherstellung der Integrität der Kreditplattform, zusätzlich zur Registration (Ziffer I.A.1), vorgängig eine Identitätskontrolle zu durchlaufen. Hierzu findet folgende Identifikationsverfahren Anwendung:
    1. Identifizierungsgebühr: Überweisung der Identifizierungsgebühr (CHF 5) von einem persönlichen Bank- oder Postkonto (nicht Schaltereinzahlung) an Cashare. Zusätzlich ist eine ID- oder Passkopie unterschrieben an Cashare zu senden oder im geschützten Nutzerkonto hochzuladen;.
    2. Die Gelbe Identifikation: Die ID oder der Pass wird von einer schweizerischen Poststelle verifiziert. Das Dokument ist im Original an Cashare zu senden;
    3. Amtliche Beglaubigung: Das Ausweisdokument oder der Handelsregisterauszug werden amtlich beglaubigt. Das Dokument ist im Original an Cashare zu senden.

C. Nutzerkonto (Mein Cashare)

  1. Jedes Mitglied verfügt über ein Nutzerkonto auf dem die von ihm aufgeschalteten Darlehensgesuche und deren Status (Restlaufzeit / Gebote / erfolgreich / nicht erfolgreich, etc.), sowie die Gebote, welche das entsprechende Mitglied für ein Darlehensgesuch abgegeben hat, aufgeführt sind.
  2. Für jeden erfolgreich abgeschlossenen Darlehensvertrag sind sodann dessen Eckwerte (Betrag, Zins, ausstehende Zahlungen, etc.) vermerkt.
  3. Das Nutzerkonto kann nur vom jeweiligen Mitglied eingesehen werden.
  4. Bei der Benutzung der Kreditplattform www.cashare.ch hat das Mitglied die geltenden Gesetze zu beachten und sicherzustellen, dass seine Angaben, Darlehensgesuche, Gebote etc. rechtmässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
  5. Der Darlehensnehmer hat sein Nutzerkonto und E-Mails
    1. während einer laufenden Finanzierungsphase und den ersten zehn (10) Tagen nach Abschluss der Finanzierung täglich, sowie
    2. während der Laufzeit des geschlossenen Darlehensvertrags einmal pro Woche online zu überprüfen.

D. Darlehensgesuch

  1. Nach erfolgter Identifikation kann das Mitglied um Darlehen ersuchen, indem es das Formular Antrag / Darlehensgesuch (Login erforderlich) ausfüllt und einreicht. Darlehensgesuche sind in Deutsch, Englisch oder Französisch einzureichen und werden in Deutsch, Englisch oder Französisch auf der Plattform aufgeschaltet.
  2. Im Rahmen dieses Formulars sind die folgenden Informationen einzugeben:
    1. Angaben zum monatlichen Einkommen (Privatpersonen);
    2. Angaben zu den monatlichen Ausgaben (Privatpersonen);
    3. Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten zwei Jahre (KMU);
    4. Gewünschter Darlehensbetrag;
    5. Laufzeit des Darlehens in ganzen Monaten;
    6. maximaler Zinssatz, welcher der Darlehensnehmer zu zahlen bereit ist; sowie
    7. Verwendungszweck.
    8. Ein Foto kann optional hinzugefügt werden.
  3. Bei der Wahl des maximalen Zinssatzes sind die gesetzlichen Höchstzinsbestimmungen zu beachten (technische Begrenzung).
  4. Zuletzt hat der Darlehensnehmer die Dauer der Finanzierungsphase zu bestimmen und das Gesuch zur Bearbeitung, Überprüfung und Aufschaltung einzureichen.
  5. Das Darlehensgesuch stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Darlehensvertrags mit dem oder den bestbietenden Anlegern dar.

E. Kreditfähigkeits- und Bonitätsprüfung

  1. Zu diesem Zweck sind vom Darlehensnehmer gestützt auf die entsprechende Checkliste unter „Mein Cashare“ (Login erforderlich) die folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen:
    1. Privatpersonen:
      1. Lohnabrechnung der letzten 3 Monate;
      2. Kopie Mietvertrag;
      3. Kopie Krankenkassenrechnung;
      4. Angaben zu persönlichen Umständen (Zivilstand, Kinder, etc.)
      5. Kopien von eventuell weiteren Kreditverträgen
      6. Optional: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als eine Woche);
      7. Selbstauskunft von ZEK/IKO (nicht bei Cashare Darlehen)
      8. Bankverbindung;
      9. Optional: Informationen zu Sicherheiten
    2. KMU:
      1. Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten zwei Jahre
      2. Cashflow-Rechnung (optional)
      3. Kopie Pass/ID von Unterzeichnungsberechtigten (Einzel- oder Kollektivunterschrift)
      4. Optional: Informationen zu Sicherheiten
      5. Bankverbindung
  2. Der Darlehensnehmer ermächtigt Cashare sodann ausdrücklich, alle zur Überprüfung und Beurteilung der Bonität erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen. Cashare macht die von Dritten eingeholten Auskünfte und Bewertungen den übrigen Mitgliedern auf der Kreditplattform www.cashare.ch zugänglich.
  3. Bei Cashare Darlehen, die unter das Konsumkreditgesetz (KKG) fallen, ermächtigt der Darlehensnehmer Cashare sodann ausdrücklich, alle zur Überprüfung und Beurteilung der Bonität erforderlichen Auskünfte bei Dritten (öffentlichen und privaten Stellen) sowie bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) und der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) einzuholen und das Darlehen sowie das Vertragsverhältnis bei der IKO und der ZEK zu melden. Der Darlehensnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die ZEK und die IKO die ihnen angeschlossenen Mitglieder bei einem neuen Kreditgesuch auf Anfrage hin über seine Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag orientieren.
  4. Gestützt auf die unter vorstehender Ziffer II.E eingereichten Unterlagen, zugeführten Informationen und allenfalls bei Dritten eingeholten Auskünfte erstellt Cashare eine Bewertung des entsprechenden Darlehensnehmers.
  5. Der Darlehensnehmer stimmt der Veröffentlichung der vorgenannten Bewertungen auf der Plattform www.cashare.ch ausdrücklich zu.

F. Keine Beratung, Empfehlung

  1. Die von Cashare selbst oder mit Hilfe Dritter erstellte Bewertung ist rein indikativer Natur und stellt weder eine verbindliche Aussage über die tatsächliche Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers noch eine Empfehlung zur Aufnahme oder Gewährung eines Darlehens bzw. der Vornahme einer anderen Transaktion dar. Das tatsächliche Zahlungsverhalten des Darlehensnehmers kann hiervon abweichend sein; Cashare übernimmt dementsprechend keine Haftung für die Bewertung.
  2. Cashare erbringt keine Beratungsdienstleistungen und die zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht dahingehend zu interpretieren. Der Entscheid, ob ein Gebot abgegeben und dementsprechend ein Darlehen gewährt wird, obliegt allein dem entsprechenden Anleger.
  3. Bei der Nutzung der „Auto-Invest“-Funktion gibt das System aufgrund der definierten Parameter durch den Nutzer automatisierte Gebote auf entsprechende Kreditprojekte ab. Der Entscheid, ob ein Anleger diese Funktion nutzen will, obliegt allein dem entsprechenden Anleger. Abgegebene Gebote mittels durch den Darlehensgeber aktivierter „Auto-Invest“-Funktion sind verbindlich und können nicht widerrufen werden.

G. Aufschalten des Darlehensgesuchs

  1. Im Nachgang zur erfolgreichen Überprüfung der Kreditfähigkeit und Bonität, d.h. sofern die Unterlagen und Informationen vollständig und korrekt sind, schaltet Cashare (i) das Darlehensgesuch und (ii) die Bewertung des Darlehensnehmers auf der Plattform www.cashare.ch auf.
  2. Der Darlehensnehmer hat keinen Anspruch auf das Aufschalten seines Darlehensgesuchs und Cashare behält sich das Recht vor, eingereichte Gesuche ohne Grundangabe abzulehnen und nicht aufzuschalten.
  3. Aufgeschaltete Darlehensgesuche können vom Darlehensnehmer nur solange zurückgezogen werden, als noch kein Gebot abgegeben wurde.

H. Finanzierungsphase

  1. Wurde ein Darlehensgesuch aufgeschaltet, ist das Gesuch auf der Plattform www.cashare.ch einsehbar und die Mitglieder (Anleger) können ihre Gebote abgeben.
  2. Das Gebot hat sowohl einen Betrag als auch einen Zinssatz zu nennen, zu welchem der Anleger bereit ist, den genannten Betrag dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Betrag muss sich dabei auf den im System angegebenen Mindestbetrag oder ein Mehrfaches davon belaufen. Der Mindestbetrag wird durch den gesuchten Darlehensbetrag und der noch möglichen Anzahl Bieter (gemäss gesetzlicher Bestimmungen) festgelegt und jeweils aktuell vom System berechnet. Der Zinssatz kann nicht über dem vom Darlehensnehmer definierten Maximalzinssatz liegen.
  3. Die Abgabe eines Gebots stellt die verbindliche Annahme des Angebots zum Abschluss eines Darlehensvertrags oder Abtretungsvertrags dar und der Anleger wird verpflichtet, den entsprechenden Betrag zum angegeben Zins zur Verfügung zu stellen. Die Abänderung oder Rücknahme eines Gebots ist nicht möglich.
  4. Kreditprojektssystem: Das Gebot erlischt in dem Umfang automatisch, als ein gültiges besseres Gebot abgegeben wird, welches alleine oder zusammen mit anderen Geboten den ersuchten Darlehensbetrag dem Darlehensnehmer zu besseren Konditionen zur Verfügung stellt. Als besseres Gebot gilt jedes Gebot, welches einen beliebigen Geldbetrag zu einem tieferen Zinssatz anbietet bzw. das zeitlich frühere Gebot ist besser als das zeitlich später abgegebene Gebot. 
    BEISPIEL 1: Der Darlehensnehmer A ersucht um ein Darlehen im Betrag von CHF 5‘000 zu einem Maximalzins von 10%. Der Anleger B bietet CHF 3‘500 zu 10%. Der Anleger C bietet CHF 2‘000 zu 10%. Als Konsequenz hiervon erlischt das Gebot von Anleger C im Umfang von CHF 500, da Anleger B zuerst geboten hat. Der Anleger D bietet CHF 2‘500 zu 9%. Als Konsequenz hiervon erlischt das Gebot von Anleger C vollständig im Umfang von CHF 1‘500 und das Gebot von Anleger B im Umfang von zusätzlichen CHF 1‘000. Das Kreditprojekt läuft ab und der Darlehensnehmer A erhält wie gewünscht ein Darlehen über CHF 5‘000 wie folgt:– CHF 2’500 zu 10% von B;
  5. – CHF 2’500 zu 9% von D; und
    – CHF 0 von C. 
    BEISPIEL 2: Der Darlehensnehmer A ersucht um ein Darlehen im Betrag von CHF 5’000 zu einem Maximalzins von 8%. Der Anleger B bietet CHF 2‘000 zu 8%. Der Anleger C bietet CHF 4‘000 ebenfalls zu 8%. Als Konsequenz hiervon erlischt das Gebot von Anleger C im Umfang von CHF 1‘000. Der Anleger D bietet CHF 500 zu 7%. Als Konsequenz hiervon erlischt das Gebot von C im zusätzlichen Umfang von CHF 500. Das Kreditprojekt läuft ab und der Darlehensnehmer A erhält wie gewünscht ein Darlehen über CHF 5‘000 wie folgt:– CHF 500 von D zu 7%;
    – CHF 2’500 von C zu 8%; und
    – CHF 2’000 von B zu 8%.
  6. Unterbricht, stört oder behindert ein unvorhergesehener Systemausfall die Finanzierungsphase, so verlängert sich diese automatisch um die Dauer der Unterbrechung, Störung oder Behinderung.

I. Abschluss der Finanzierungsphase

  1. Eine Finanzierungsphase läuft bis zum angegebenen (d.h. vom Darlehensnehmer eingestellten) Ende der Finanzierungsphase oder bis zur Erreichung des Floors (Mindestzinssatz) resp. bis 100% der Finanzierung bei einem Fixzins erreicht wurden.
  2. Mit dem Abschluss der Finanzierungsphase werden automatisch die Verträge für Darlehensnehmer und dem oder den bestbietenden Anleger(n) abgeschlossen.
  3. Bei Cashare Darlehen wird der Darlehensvertrag mittels Link in einer E-Mail an den Darlehensnehmer und der Abtretungsvertrag an die jeweiligen Anleger gesendet und stehen als PDF-File in «Mein Cashare» zum Download bereit. Der Darlehensnehmer erhält einen Darlehensvertrag mit Cashare als Kreditgeber. Cashare verkauft den (Teil-)Darlehensbetrag mit einem Abtretungsvertrag an den/die Anleger mit dem erfolgreichen Gebot.
  4. Bei direkten Darlehensverträgen zwischen Darlehensnehmer und Anleger, wird der Darlehensvertrag mittels Link in einer E-Mail an die Parteien gesendet und steht als PDF-File in „Mein Cashare“ zum Download bereit (Der Darlehensnehmer bekommt bei mehreren Anlegern eine entsprechende Anzahl an Darlehensverträge. Jeder Anleger erhält nur seinen Darlehensvertrag) und wird direkt zwischen Darlehensnehmer und Anleger(n) abgeschlossen.
  5. Liegt beim Abschluss der Finanzierungsphase mindestens ein gültiges Gebot vor, so endet die Finanzierungsphase erfolgreich und ein entsprechender Darlehensvertrag wird abgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Gebote nicht den gesamten gewünschten Darlehensbetrag umfassen (in diesem Fall kann der Darlehensnehmer einmalig ein Anschlussgesuch (Folgeprojekt) für ein weiteres Darlehen stellen und auf der Plattform www.cashare.ch aufschalten lassen).BEISPIEL: Der Darlehensnehmer A ersucht um ein Darlehen im Betrag von CHF 5‘000 zu einem Maximalzins von 10%. Der Anleger B bietet CHF 3 000 zu 10%. Der Anleger C bietet CHF 1‘000 zu 10%. Das neue Gebot hat keinen Einfluss auf das Gebot von B. Die Finanzierungsphase läuft ab und der Darlehensnehmer A erhält ein Darlehen über CHF 4‘000 wie folgt:– CHF 3’000 von B zu 10%;
    – CHF 1’000 von C zu 10%. Im Umfang von CHF 1’000 hat der Darlehensnehmer A kein Gebot erhalten, weshalb er ein Darlehen über CHF 4’000, anstatt CHF 5’000, erhält. Bezüglich der fehlenden CHF 1’000 kann der Darlehensnehmer ein einmaliges Anschlussgesuch aufschalten lassen.

J. Abwicklung

  1. Nach erfolgreichem Abschluss einer Finanzierung erhält der Anleger in einem E-Mail von Cashare die Zahlungsinformationen um den von ihm gebotenen Darlehensbetrag innert fünf (5) Tagen einzuzahlen. Alternativ kann auch ein Lastschriftverfahren für den direkten Einzug der Darlehenssummen und Rechnungen eingerichtet werden. Das Geld wird bis zur Überweisung an den Darlehensnehmer nicht verzinst oder investiert. Erfolgt die Überweisung nicht oder nicht termingerecht, behält sich Cashare das Recht vor, das Nutzerkonto des entsprechenden Darlehensgebers zu sperren und rechtliche Schritte einzuleiten.
  2. Nach Vorliegen des unterzeichneten Darlehensvertrags und sofern kein Widerruf erfolgt ist, leitet die Cashare AG den Darlehensbetrag gemäss Valutadatum auf dem Darlehensvertrag an den Darlehensnehmer weiter. Widerruft der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag oder übersendet er den unterzeichneten Vertrag trotz Mahnung von Cashare nicht, überweist die Cashare AG dem Anleger den von ihm einbezahlten Darlehensbetrag umgehend zurück. Cashare behält sich in solchen Fällen das Recht vor, das Nutzerkonto des Darlehensnehmers vorübergehend oder dauernd zu sperren.

K. Ratenzahlung

  1. Der Darlehensnehmer hat die monatlichen Raten (Zins und Amortisation) per Datum der jeweiligen Fälligkeit mittels Zahlungsinformationen von Cashare AG zu bezahlen, von wo es an den jeweiligen Anleger weitergeleitet wird.
  2. Cashare schreibt für die Abwicklung vor, dass Ratenzahlungen über elektronisch, z.B. via e-banking, zu begleichen sind und nicht via Schaltereinzahlungen. Zusätzliche Gebühren infolge von Einzahlungen am Schalter sind durch den Darlehensnehmer zu bezahlen (Ziffer 1.B.4).
  3. Cashare kann für die Abwicklung der Ratenzahlungen die Verwendung des Lastschriftverfahrens (Debit Direct und LSV) vorschreiben.

L. Widerrufsrecht

  1. Der Darlehensnehmer kann den Antrag zum Abschluss dieses Vertrags innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt dieses Vertrags schriftlich widerrufen; die Widerrufserklärung ist an Cashare AG, Bösch 73, 6331 Hünenberg, zu senden.
  2. Der Darlehensvertrag und der Abtretungsvertrag gelten als an dem Tag erhalten, an dem sie von Cashare AG, Hünenberg, elektronisch den Parteien verfügbar gemacht wurden.

M. Verzug

  1. Leistet der Darlehensnehmer eine Ratenzahlung (Zins und Amortisation) nicht fristgerecht, so gerät er mit Ablauf dieses Tages ohne weitere Mahnung oder dergleichen in Verzug. Cashare informiert den Darlehensgeber hierüber.
  2. Die Cashare AG sendet dem Darlehensnehmer im Auftrag der Anleger eine schriftliche Mahnung mit Zahlungserinnerung und Fristansetzung zur Zahlung.
  3. Zahlt der Darlehensnehmer nicht innerhalb der angesetzten Frist, werden der verbleibende Darlehensbetrag sowie der ausstehende Zins sofort zur Rückzahlung fällig.
  4. Erfolgt die Zahlung des Darlehensnehmers nicht innerhalb der gesetzten Frist, leitet Cashare oder ein Inkassopartner das vorrechtliche Inkasso ein.
  5. Ist das vorrechtliche Inkasso erfolglos, wird ohne Gegenbericht des Anlegers das rechtliche Inkasso eingeleitet.
  6. Im Verzugsfall hat der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber auf den ausstehenden Zahlungen einen Verzugszins gemäss separaten Kreditvertrag zu entrichten.
  7. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Darlehensgeber zur Bezahlung sämtlicher Auslagen im Zusammenhang mit dem Inkasso des fälligen Darlehensbetrages sowie der ausstehenden Zinsen.

III. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Cashare haftet nur für von Cashare absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführte direkte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird wegbedungen. Cashare übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter, welche Cashare im Rahmen der Vertragserfüllung beizieht.
  2. Cashare haftet nicht für Schäden, welche ein Mitglied, Nutzer oder Dritte durch das Verhalten von anderen Mitgliedern erleiden
  3. Insbesondere übernimmt Cashare keine Haftung oder Gewährleistung für
    1. die Gültigkeit und Wirksamkeit der zwischen Darlehensnehmer und Anleger abgeschlossenen Verträge;
    2. die Bewertung des Darlehensnehmers, weder bezüglich der von Dritten erstellten Bewertung noch derjenigen von Cashare;
    3. die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers;
    4. Verluste, welche ein Anleger aufgrund der Zahlungsunfähigkeit eines Darlehensnehmers erleidet;
    5. das Inkassounternehmen, welches mit dem Eintreiben notleidender Darlehensforderungen und der Abwicklung der Zahlungen betraut wird;
    6. gefälschte oder verfälschte Unterlagen, welche vom Darlehensnehmer eingereicht werden.
  4. Cashare übernimmt auch keine Haftung für Schäden, welche durch technisches Versagen, unzureichende oder falsche Übermittlung, Netzüberlastungen, Anwendungsschwierigkeiten, Systemunterbrüche, Verspätungen bei der Datenübertragung, Inkompatibilitäten zwischen der Website und den Daten/der Software der Mitglieder und/oder deren Computer, Funktionsstörungen, Interferenzen, Übertragung von Viren, illegale Zugriffe oder jede andere mangelhafte Leistungserbringung durch Telekom- oder Netzwerkanbieter entstehen bzw. vergrössert werden.

IV. SCHADLOSHALTUNG

  1. Wird Cashare von einem Mitglied, Nutzer oder Dritten wegen dem Verhalten eines anderen Mitglieds mit Ansprüchen irgendwelcher Art konfrontiert, so hat dieses Mitglied Cashare vollumfänglich schadlos zu halten und sämtliche Kosten von Cashare, inklusive diejenigen der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten), zu bezahlen.

V. TEILUNGÜLTIGKEIT

  1. Die allfällige Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der AGB als solchen.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im übrigen nicht berührt, und die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.

VI. ÜBERTRAGBARKEIT

  1. Cashare ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte oder Pflichten aus diesen AGB an einen oder mehrere Dritte zu übertragen.
  2. Sowohl die Mitgliedschaft als auch die hierunter begründeten Rechte und Pflichten können durch das Mitglied nicht übertragen oder abgetreten werden.

VII. ÄNDERUNGEN DIESER AGB

  1. Cashare behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern.
  2. Die geänderten AGB werden den Mitgliedern spätestens fünfzehn (15) Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht ein Mitglied nicht innerhalb von zehn Tagen schriftlich per E-Mail oder postalisch, so gelten die geänderten AGB als angenommen.

VIII. VERKNÜPFTE WEBSITES

  1. Die Aktivierung bestimmter Links auf der Website von Cashare kann dazu führen, dass die Website von Cashare verlassen wird.
  2. Cashare kontrolliert die mit der Website von Cashare verknüpften Websites nicht und gibt keine Gewähr bezüglich der Qualität, Erheblichkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit oder Rechtmässigkeit der Inhalte auf solchen Websites und übernimmt auch keine Haftung für die auf diesen Websites angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.
  3. Die Verknüpfung der Website von Cashare mit externen Websites bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Cashare.

IX. VERTRAULICHKEIT UND VERSCHLÜSSELUNG

  1. Der Austausch von Daten zwischen Cashare und ihren Mitgliedern erfolgt über offene, öffentliche und nicht kontrollierte Netze. Die übermittelten Daten können aus der Schweiz hinausgelangen, ungeachtet der Tatsache, dass sich sowohl Cashare als auch ihre Mitglieder in der Schweiz befinden. Selbst wenn Daten verschlüsselt übermittelt werden, so gilt dies nicht zwangsläufig für die gesamte Übermittlung. Daten können abgefangen werden.

X. AUFZEICHNUNGEN

  1. Cashare zeichnet die Bewegungen auf der Website aus Gründen der Sicherheit, Systemüberwachung und -verwaltung sowie zu Marketingzwecken auf und analysiert diese Aufzeichnungen. Hinsichtlich der Bearbeitung und Verwendung der Daten wird auf die Datenschutzerklärung hingewiesen, die Bestandteil dieser AGB bildet.
  2. Cashare beachtet dabei die anwendbaren Datenschutz- und weiteren Bestimmungen und trifft die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen.

XI. IMMATERIALGÜTERRECHTE

  1. Der Inhalt und die Darstellung auf www.cashare.ch sind urheberrechtlich und durch andere Rechte am geistigen Eigentum geschützt. Cashare und allfällige Drittanbieter, mit welchen Cashare zusammenarbeitet, sind Inhaber dieser Rechte. Das Herunterladen auf die Festplatte, das Ausdrucken oder jede andere Vervielfältigung von Informationen der Website zu persönlichen und privaten Zwecken ist erlaubt unter der Voraussetzung, dass die urheberrechtlichen Hinweise sowie andere Rechtstitel ebenfalls reproduziert werden. Ungeachtet der vorstehenden Benutzung durch Dritte verbleiben sämtliche Rechte bei Cashare. Die Benutzung ausserhalb der Website oder die Vervielfältigung jeglicher Art von Software oder anderen Hilfsmitteln, die auf der Website zur Verfügung stehen, ist ausdrücklich verboten.
  2. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Cashare ist die gesamte oder teilweise Wiedergabe, Übertragung, Änderung oder Nutzung von urheberrechtlich geschützten Elementen dieser Website zu öffentlichen oder kommerziellen Zwecken verboten.
  3. Namentlich Cashare, Cashare Plattform und das Logo sind eingetragene Marken von Cashare. Bei jedem anderen sprachlichen und/oder grafischen Element der Website, welches zur Identifikation der Herkunft von Produkten oder Dienstleistungen dient, kann es sich um die Marke des entsprechenden Berechtigten handeln, z.B. die Marke eines Geschäftspartners von Cashare. Die Vervielfältigung oder jede anderweitige Benutzung oder Nutzung dieser Marke ist ohne vorherige Zustimmung des Berechtigten untersagt.

XII. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

  1. Diese AGB wie auch das übrige Verhältnis zwischen Cashare und Mitglied unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (Wiener Kaufrecht).
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesen AGB sowie dem Rechtsverhältnis zwischen Cashare und Mitglieder ist Zug
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